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Up Topic Deutsch / Off Topic / Urheberrechtsreform Artikel 17 (13)
- - By Armin (More than 50 posts.) Date 26.03.2019 13:04
Ein weiterer Sargnagel hat ja vor wenigen Minuten unser Netz getroffen. Mir ist klar, dass man das meiste erst bereden kann wenn das deutsche Gesetz fertig ist und ich finde überall Widersprüche inwiefern OpenSource-Projekte darunter überhaupt leiden. Laut einiger Quellen sind OpenSource-Projekte ausgenommen, viele andere Quellen meinen aber das auch OpenSource-Projekte, Github und auch Wikiprojekte Probleme bekommen werden.

Trotzdem hatte ich eine etwas radikale Idee was Forenposts angeht: Wie wäre es bei Posts von Nicht-Admins einfach public domain zu erzwingen, damit Forenbetreiber sicher sind?

Beim OpenClonk-Forum kann man ja sehr komfortabel z.B. folgendes ankreuzen:
[ ] Release this file under the CC-BY license.

Wie wäre es bei Diskussionsforen eine zwanghafte(?) HTML Checkbox (required) hinzuzufügen welche lautet:
[ ] I hereby guarantee that everything I upload is licensed under the public domain license CC0.

?

Damit kann der Forenbetreiber vor Gericht immer sagen, dass der Forennutzer seinen Text unter public domain veröffentlicht hat und es dessen Schuld ist wenn er Werke und Text geuploaded hat, der ohne anderen Lizenzhinweis oder Berechtigung nicht hätte gepostet werden dürfen.
Parent - - By Kanibal (More than 200 posts.) Date 26.03.2019 14:11
Genau das reicht aber nicht mehr. Das war der bisherige, alte Stand: für die Klärung der (Urheber-)rechte an Uploads waren die Nutzer verantwortlich. Die Platformen mussten Inhalte dann löschen, wenn sie von deren Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt haben.
Die neue Regelung (Artikel 13/17) kehrt genau dieses Prinzip um: Die Platform muss dafür sorgen, dass die Rechte eines Uploads vorhanden sind (Lizenzierung) oder den Upload sperren (Uploadfilter).
Wahrscheinlich wird die Richtlinie clonkspot/OpenClonk dennoch nicht betreffen, da beide "Platformen" nicht kommerziell sind, beispielsweise keine Werbung schalten. Siehe Artikel 2:

> "(5) ‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society
> service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a
> large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its
> users which it organises and promotes for profit-making purposes."


Disclaimer: IANAL.
Parent - By Armin (More than 50 posts.) Date 26.03.2019 15:46 Edited 26.03.2019 16:43
Der Nutzer muss aber weiterhin haften, wenn die Plattform zu seiner Größe verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Filterung getroffen hat und ich hoffte eine Checkbox sei im entferntesten Sinne eine kleine "technische" Maßnahme um den Upload gewisser Daten zu verhindern, schließlich ist es für einen böswilligen Uploader ähnlich viel Aufwand ein Haken zu Unrecht zu setzen wie als 1 Byte des geschützten Werkes zu verändern.

Edit: Weitere alberne Einfälle.
- return rand(0, 1) filtert 50% aller Urheberrechtsverletzungen beim ersten Uploadversuch!
- Der Maschinencode wird bloß nach dem ASCII-String "Copyright" durchsucht und schlägt dabei an.
- Man bietet auf seiner Firmenseite 2 GB Platz an womit ein Vergleich-Uploadfilter gefüttert wird. Jedoch tut man die 2 GB sofort selbst mit eigenen Werken füllen. Dadurch bekommt jeder Nutzer, der seine Werke fortan hochladen will die Nachricht: "Tut uns Leid, auf unserem Webserver ist leider kein weiterer Speicherplatz für mehr urheberrechtlich geschützte Werke." Immerhin stammen dann alle Daten im Filter wirklich vom angegebenen Autor.
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